Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Anbieterin. Die Leistungen der Anbieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Die Anbieterin ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem auf der Website der Anbieterin www.ferien-in-Hamburg.de beschriebenen Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Anbieterin zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Anbieterin an Dritte.

(3) In dem vereinbarten Mietpreis sind sind alle pauschal vereinbarten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Haben die Vertragsparteien eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Zwischenreinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt ist, sind die Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung von der Anbieterin allgemein berechneten Preis.

(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn die Anbieterin hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(6) Die Anbieterin behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann die Anbieterin bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von der Anbieterin gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 4 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Anbieterin aufrechnen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin Petra Richter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.

(2) Vertragspartner sind die Anbieterin Petra Richter und der Gast. Hat ein*e Dritte*r für den Gast bestellt, haftet er/sie der Anbieterin gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner*in für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern der Anbieterin eine entsprechende Erklärung der*s Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(4) Die Ferienwohnung wird der*dem Mieter*in für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke bzw. zur Kurzzeitmiete vermietet und darf nur mit der vereinbarten maximalen Personenzahl genutzt werden

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Gast

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Anbieterin geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Anbieterin oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Anbieterin auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und der Anbieterin die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Anbieterin ausübt, es sei denn es liegt ein Leistungsverzug der Anbieterin nach § 4 (1) vor.

(3) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat die Anbieterin die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(4) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringere Schaden entstanden ist.

(5) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Anbieterin.

(6) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

(7) Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in der bestehendes Vertragsverhältnis einzutreten. Die Anbieterin kann dem Eintritt der*des Dritten widersprechen, wenn diese*r wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein*e Dritte*r in den Berherbungsvertrag ein, so haftet er*sei und der*die bisherige Gast der Anbieterin als Gesamtschuldner*innen für den Mietpreis und die durch den Eintritt der*des Dritten entstehende Mehrkosten.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Anbieterin

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist die Anbieterin in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Anbieterin auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

  • die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
  • die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
  • der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
  • der Gast die vereinbarten Zahlungen trotz vorheriger Mahnung nicht fristgemäß leistet
  • der Gast sich ansonsten in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Anbieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 5 (2) kann die Anbieterin vom Gast Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns zu verlangen.

(4) Die Anbieterin r hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch die Anbieterin entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat der Anbieterin alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß zu ersetzen.

§ 6 Aufhebung des Vertrags aufgrund ungewöhnlicher Umstände

(1) Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

§ 7 Haftung der Anbieterin

(1) Die Anbieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Anbieterin haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung der Anbieterin für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Anbieterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

(2) Die Anbieterin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Anbieterin beschränkt, wenn und soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Anbieterin auftreten, wird sich die Anbieterin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(3) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet die Anbieterin nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung der Anbieterin nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 8 Haftung und Pflichten des Gastes

(1) Der Gast haftet für alle Schäden, die er*sie, seine*ihre Mitreisenden oder seine*ihre Besucher*innen in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, der Anbieterin Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(2) Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm*ihr oder seiner*ihrer Begleitpersonen oder Besucher*innen schuldhaft verursacht worden ist.

(3) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich der Anbieterin oder der von ihr benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Fir die durch den nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

(4) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der*die Verursacher*in die Kosten der Instandsetzung.

(5) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

(6) Der Gast ist verpflichtet, die Anbieterin über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllng der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Tiere dürfen auch nicht zeitweilig verwahrt werden.

(7) Das Rauchen ist innerhalb des Ferienwohnung strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann eine sofortige Kündigung des Beherbungsvertrages gemäß § 5 (2) zu Folge haben. Darüber hinaus können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gemäß geltend gemacht werden.

(8) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich untersagt.

§ 9 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 17.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit der Anbieterin vereinbart.

(2) Der Gast ist verpflichtet, der Anbieterin bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(3) Die Anbieterin kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Die Anbieterin erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Anbieterin Anspruch auf Ersatz aller ihr aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit der Anbieterin zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast der Anbieterin Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 10 Änderungen des Vertrages

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Hamburg. Allgemeiner Gerichtsstand ist Hamburg.

(2) Es findet deutsches Recht Anwendung.

(3) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amstgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

(4) Für Klagen der Anbieterin gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz der Anbieterin als ausschließlicher Gerichtstand vereinbart.

§ 12 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 13 Datenschutz

(1) Gelten die unter Datenschutzbelehrung aufgeführten Datenschutzbestimmungen. Diese könne hier aufgerufen werden:

Datenschutzzentrum